Ihre kompetente Rechtsanwältin für

Bank- und Kapitalmarktrecht

Vermögensverwaltung & IT-Recht

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Fachanwältin für Informationstechnologierecht – mit Fokus auf den Schutz Ihrer finanziellen und digitalen Interessen. ​

Kontakt

Fachanwältin für Bankrecht und Kapitalmarktrecht – Passau und Umgebung

Die  in Windorf bietet Ihnen umfassende Rechtsberatung im Bereich Bankrecht und Kapitalmarktrecht. Unsere erfahrene Fachanwältin Bettina Wittmann bringt langjährige Expertise und tiefgehende Fachkenntnisse mit, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung und Überprüfung von Geschäftsverbindungen zwischen Kreditinstituten und Kunden, insbesondere im Kreditvertragsrecht und der Kreditsicherung.

Durch unsere umfassende Beratung im Zahlungsverkehr, Wertpapierhandel sowie im Depotgeschäft und Investmentgeschäft sorgen wir dafür, dass Sie rechtlich abgesichert sind und Ihre finanziellen Angelegenheiten erfolgreich geregelt werden. Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit und Klarheit in allen rechtlichen Belangen rund um das Bankrecht zu bieten, sodass Sie sich auf Ihre finanziellen Ziele konzentrieren können.

Umfassende Beratung zu Vermögensverwaltung und Vermögensverwahrung

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Rechtsberatung liegt in der Vermögensverwaltung und Vermögensverwahrung. Wir helfen Ihnen, Ihre Vermögenswerte effektiv zu verwalten und dabei rechtliche Stolpersteine zu vermeiden. Unsere Fachanwälte stehen Ihnen zur Seite, wenn es um Fragen zu Factoring, Leasing oder der Bekämpfung von Geldwäsche geht. Durch unsere fundierte Beratung stellen wir sicher, dass Ihre finanziellen Transaktionen im Einklang mit den geltenden Gesetzen erfolgen und Ihre Interessen gewahrt bleiben.

Wir bieten Ihnen individuelle Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind, und begleiten Sie durch alle Phasen Ihrer Vermögensverwaltung. Vertrauen Sie auf unsere umfassende Expertise, um Ihre Vermögenswerte rechtlich optimal zu schützen und erfolgreich zu verwalten.

Datenschutz und Bankentgelte – Ihr Recht auf Transparenz

In einer zunehmend digitalisierten Welt sind Datenschutz und Transparenz bei Bankentgelten von zentraler Bedeutung. Rechtsanwältin Bettina Wittmann absolvierte daher 2015 den Fachanwaltslehrgang „Informationstechnologierecht“ in Hamburg.

Die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung erfordert gemäß FAO den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung im IT-Recht. Dies umfasst unter anderem:

  • Vertragsrecht und AGB-Gestaltung für Informationstechnologien
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich Provider-Verträge
  • Datenschutzrecht und IT-Sicherheit
  • Immaterialgüter- und Domainrecht
  • Telekommunikationsrecht sowie Vergaberecht mit internationalen Bezügen
  • Besonderheiten im Strafrecht und in der Prozessführung im IT-Bereich

Diese Kenntnisse werden durch die Teilnahme an einem spezialisierten Lehrgang vermittelt, der sämtliche relevanten Themen abdeckt.

Vertrauen Sie auf meine Fachkompetenz, um Ihre rechtlichen Fragen im Bankrecht und Kapitalmarktrecht zu klären und Ihre finanziellen Interessen zu wahren.

08541 9764011

Fachanwalt für Bank- und Finanzmarktrecht – rechtssichere Unterstützung für Verbraucher und Unternehmen

Das Bank- und Finanzmarktrecht umfasst sämtliche rechtlichen Fragestellungen rund um Banken, Kreditinstitute, Kapitalanlagen und Finanzdienstleistungen. Ein Fachanwalt für Bank- und Finanzmarktrecht berät und vertritt Mandanten insbesondere bei Streitigkeiten zu Darlehensverträgen, fehlerhafter Anlageberatung, Widerrufsrechten oder Haftungsfragen im Finanzmarkt. Durch seine besondere Qualifikation und regelmäßige Fortbildungen verfügt der Fachanwalt über vertiefte Kenntnisse im Bank- und Finanzmarktrecht und kann komplexe Sachverhalte rechtssicher bewerten sowie durchsetzen.

Bank- und Kapitalmarktrecht: Definition und rechtlicher Umfang

Das Bank- und Kapitalmarktrecht: Fundament der Finanzwelt Das Bank- und Kapitalmarktrecht bildet das zentrale ordnungspolitische Gerüst für die moderne Finanzwirtschaft. Als hochspezialisiertes Rechtsgebiet definiert es die rechtlichen Beziehungen und Rahmenbedingungen zwischen Banken, Finanzdienstleistungsinstituten, Kapitalmärkten sowie den dort agierenden Emittenten und Investoren. Dabei verbindet es zwei wesentliche Sphären: Einerseits umfasst es das private Bankgeschäft, das die alltägliche Interaktion zwischen Kreditinstituten und ihren Kunden regelt – von der Kontoführung und dem Zahlungsverkehr bis hin zu komplexen Darlehens- und Kreditsicherungsverträgen.

Andererseits erstreckt sich das Fachgebiet auf das öffentliche Aufsichtsrecht und die Dynamik der Kapitalmärkte, wie etwa den Handel an Börsen. Hier stehen die rechtlichen Pflichten von Unternehmen (Emittenten) bei der Ausgabe von Wertpapieren sowie die staatliche Überwachung der Finanzmärkte im Fokus. Übergeordnetes Ziel dieser umfassenden Gesetzgebung ist es, eine unerschütterliche Marktintegrität zu schaffen und durch maximale Transparenz einen wirksamen Anlegerschutz zu gewährleisten. Damit fungiert das Bank- und Kapitalmarktrecht als unverzichtbarer Garant für Vertrauen und Stabilität innerhalb des globalen Finanzsystems.

#bank- und kapitalmarktrecht

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtliche Fragestellungen im Bank- und Kapitalmarktrecht sind häufig komplex und mit weitreichenden finanziellen Folgen verbunden. Die Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Windorf unterstützt Mandanten aus Passau und der Region mit fundierter rechtlicher Beratung und langjähriger Praxis. Die folgenden Fragen geben einen Überblick über typische Anliegen und den rechtlichen Rahmen unserer Tätigkeit.

  • In welchen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts beraten Sie?

    Unsere Tätigkeit im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst unter anderem Kreditverträge, Zahlungsverkehr, Wertpapiergeschäfte, Kapitalanlagen sowie rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen. Ziel ist eine rechtssichere Gestaltung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Banken und anderen Marktteilnehmern.

  • Warum sollte ich für mein Anliegen einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wählen?

    Durch die Spezialisierung als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und die ständige Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung garantieren wir eine fundierte und moderne Rechtsberatung.

  • An wen richtet sich das Beratungsangebot im Bank- und Kapitalmarktrecht?

    Unsere Beratung richtet sich sowohl an private Anleger und Bankkunden als auch an Unternehmen, die Unterstützung bei bank- oder kapitalmarktrechtlichen Themen benötigen.

  • Bieten Sie rechtliche Unterstützung bei Streitigkeiten mit Banken und Finanzdienstleistern an?

    Ja. Wir unterstützen sowohl private Anleger als auch Unternehmen bei Fragen zu Kapitalmarktprodukten, Wertpapiergeschäften oder Kreditverhältnissen. Wir vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich, etwa bei Auseinandersetzungen über Bankentgelte, fehlerhafte Vertragsgestaltungen oder problematische Kapitalanlagen. Die Beratung erfolgt durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und basiert stets auf einer sorgfältigen Prüfung Ihres Einzelfalls.

  • Ist Fachanwältin Bettina Wittmann auch für Mandanten aus dem Raum Passau im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig?

    Als Rechtsanwältin mit Sitz in Windorf betreuen wir Mandanten aus Passau und dem weiteren regionalen Umfeld. Die persönliche Betreuung und eine klare rechtliche Einschätzung stehen dabei im Mittelpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit.

Juristische Einblicke · Aktuelle Themen

Buch
von Bettina Wittmann 22. April 2025
Insolvenz der PRIVEO GmbH – Unsere Experten beraten Sie jetzt. Anleger hatten oftmals über viele Jahre bei der PRIVEO Geld in ein Nachrangdarlehen investiert. Dann kam vor Jahren die Nachricht, dass aufgrund der Entwicklungen die Zinsen nicht ausgegeben werden können. Im April 2024 kam dann die Ankündigung, dass Insolvenzantrag gestellt wird. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde im August 2024 mangels Masse abgelehnt. Handlungsoptionen Leider wissen die Anleger oftmals gar nicht, welche Rechtsform ihnen anlässlich der Beratung zur Zeichnung empfohlen wurde. Begrifflichkeiten wie „Nachrangigkeit“ bzw. „Rangrücktritt“ wurden nach unserer Erfahrung den wenigsten Anlegern verständlich und vor allem unmissverständlich zu den Risiken anlässlich der Beratung erklärt, die einzelnen Berater mitunter nur auf die exzellenten Renditeerwartungen bei Zeichnung eines Nachrangdarlehens abgestellt hatten. Mithin stellt sich die Frage, ob eine entsprechende Beteiligung für den individuellen Anleger überhaupt geeignet ist, der eigentlich eine sichere Anlage zwecks Vermögensaufbau zeichnen wollte. Fehlerhafte Anlageberatung bei Nachrangdarlehen zu PRIVEO GmbH Nach ständiger Rechtsprechung sind Anlageberater verpflichtet, dem Kunden eine anleger- und eine anlagegerechte Beratung anzudienen. Oftmals scheitert es bereits bei der anlegergerechten Beratung, einem konservativen Anleger nach gefestigter Rechtsprechung kein spekulatives Investment zur Zeichnung angeraten werden darf. Die Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet betroffenen Anlegern eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an, die Sie über unser Online-Formular unter www.rechtsberatung-passau.de anfordern können.
Buch
25. März 2025
Das Unbehagen bei Verkaufsaktionen über „eBay, Kleinanzeigen oder Vinted“ sowie weiteren Verkaufsportalen ist spätestens seit den Warnungen der einzelnen Banken um Betrüger-Fallen groß.
Buch
von SEO - Trustfactory 10. März 2025
Die Dachholding und die Tochtergesellschaft DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH haben Insolvenz Insolvenz angemeldet. Zwei weitere Insolvenzanträge für verbundene Firmen sollen in Vorbereitung sein. Schadenersatzansprüche prüfen Anleger sollten prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche zustehen. So kommen Forderungen gegen Anlageberater bzw. -vermittler in Betracht, sofern diese ihre Aufklärungs- und Informationspflichten verletzt haben. Insbesondere hätten die Anleger über die erheblichen Risiken der Genussrechte, wie den qualifizierten Nachrang und das Risiko des Totalverlusts, aufgeklärt werden müssen. . Sind die Anlageberater bzw. -vermittler ihren Pflichten nicht nachgekommen, können Anleger Schadenersatzansprüche geltend machen, so Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Bettina Wittmann. Genussrechte Die Anleger der DEGAG-Unternehmen haben hauptsächlich durch den Erwerb sogenannter Genussrechte investiert. Diese stellen eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar und sind ein risikoreiches Finanzprodukt. "Allein ein möglicher Hinweis auf ein Teil- oder Totalverlustrisiko durch den Berater ist nicht ausreichend. Vielmehr muss dem Anleger vor Zeichnung klar sein, welche weiteren unternehmerischen Risiken er bei Zeichnung von Genussrechten eingeht. Wird dies im Berstungsgespräch nicht verdeutlicht, ist die Beratung fehlerhaft". Anleger haben sich somit mit einem hohen Risiko beteiligt, da Genussrechte keine Sicherheiten bieten und aufgrund des vereinbarten Nachrangs bei einer Insolvenz oder finanziellen Schieflage oft nahezu wertlos werden können. Rechtsbeistand für betroffene Anleger Rechtsanwältin Bettina Wittmann, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, bietet DEGAG-Anlegern eine Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten an.
Buch
von Bettina Wittmann 25. Februar 2025
Phishing – die große Bedrohung im Online- Banking Dem Rechenzentrum der Universität Würzburg zufolge starten beachtliche 92 Prozent aller Cyberangriffe mit einer Phishing-Mail und fast 75 Prozent aller Nutzer klicken auf mindestens eine von drei Phishingmails. Was ist phishing? Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Bettina Wittmann, erklärt: „Phishing ist eine Art Cyberangriff, bei dem betrügerische E-Mails, Textnachrichten, Telefonanrufe oder Websites eingesetzt werden, um Menschen dazu zu verleiten, sensible Daten weiterzugeben oder sich auf andere Weise der Cyberkriminalität auszusetzen. Phishing-Angriffe nutzen menschliches Versagen, fingierte Geschichten und Drucktaktiken, um die Opfer so zu manipulieren, dass sie sich selbst oder ihrem Unternehmen ungewollt Schaden zufügen.“ Es wird bewusst Vertrauen ausgenutzt, indem sich ein Hacker als jemand ausgibt, dem das Opfer vertraut, z. B. als Bankmitarbeiter oder Vertreter einer bekannten Marke (z.B. Microsoft). Der Hacker sendet eine Nachricht, die das Opfer auffordert, eine Rechnung zu bezahlen, einen Anhang zu öffnen, auf einen Link zu klicken oder eine andere Aktion durchzuführen. Gerade bei den betrügerischen Links wird der Benutzer auf eine Website geführt, die Kreditkartennummern, Bankkontonummern, Anmeldedaten oder andere personenbezogene Daten stiehlt. Bekomme ich mein Geld zurück? Rechtsanwältin Bettina Wittmann weiter: „Grundsätzlich darf die Bank das Konto des Kunden nur dann belasten, wenn der Zahlungsvorgang autorisiert ist. Ist der Zahlungsvorgang nicht autorisiert, hat der Kunde einen Erstattungsanspruch gegen seine Bank. Nach § 675 u BGB schuldet die Bank bei nicht durch den Kunden autorisierten Verfügungen die Wiedergutschrift des abgebuchten Betrages mit Wertstellungstag genau zu der Belastung.“ Doch derzeit weigern sich einige Banken grundsätzlich, eine Erstattung nach Reinfall auf eine Phishing E-Mail vorzunehmen. So wird mitunter argumentieren, der Kunde habe die Abbuchung autorisiert und falls nicht, habe er sich jedenfalls grob fahrlässig verhalten. Deshalb sollte die Korrespondenz von Anfang an einem spezialisierten Rechtsanwalt überlassen werden. Haben Sie Fragen zum Thema „Phishing“? Dann kontaktieren Sie unsere Kanzlei – wir helfen Ihnen gerne.
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von Service Websmart 16. Dezember 2024
Der Opel-Abgasskandal begann schon in 2016, als erstmals der Verdacht geäußert wurde, Opel nutze ein Thermofenster. Allerdings ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt erst in 2018 den ersten verpflichtenden Rückruf für Opel-Diesel an. Informieren Sie sich bei der Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kostenfrei und unverbindlich um Ihre persönlichen Handlungsoptionen. Sollten Sie bereits einen Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamts erhalten haben, zeigen wir Ihnen Ihre individuellen Handlungsoptionen auf. Informieren Sie sich anhand nachstehender Liste, ob auch Sie vom „Opel-Abgasskandal“ betroffen sind. Weitere Informationen unter info@rechtsberatung-passau.de oder rufen Sie uns an unter Telefon 0851-988400. Betroffene Modelle im Opel-Abgasskandal: • Opel Astra • Opel Karda • Opel Corsa • Opel Insignia • Opel Meriva • Opel Safira
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von Service Websmart 16. Dezember 2024
Dass x-beliebige Telefonnummer einfach eingeblendet werden können, wissen die wenigsten. Trotzdem gehen die Banken in unseren Rechtsstreitigkeiten immer davon aus, dies sei selbstverständlich "jedem" bekannt. Und doch ist das sog. Call-ID-Spoofing eine dreiste Abzockmasche, die in letzter Zeit leider immer häufiger eingesetzt wird, um Bankkunden zur Preisgabe sensibler Daten oder zu Geldzahlungen aufzufordern. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Bettina Wittmann erklärt: "Grundsätzlich müssen Banken und Sparkassen den durch Call-ID-Spoofing entstandenen Schaden ersetzen, wenn den Kunden kein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Ob dies der Fall ist, wird im Einzelfall von den Gerichten geprüft. Die Beweislast liegt bei der Bank . Grundsätzlich haften Banken für Betrugsfälle, die auch einen sorgfältigen Kunden täuschen können. Nur wenn Kunden grundlegende Sicherheitsvorkehrungen missachten und bekannte Regeln leichtfertig außer Acht lassen, können sie selbst für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden." Deswegen kommt es immer auf den Einzelfall an, weshalb sich betroffene Verbraucher an spezialisierte Fachanwälte wenden sollten, sollte die Bank von deren grober Fahrlässigkeit ausgehen. Denn nicht selten wird auch die Frage nach dem internen Sicherheitssystem der jeweiligen Bank aufgeworfen, die z.B. Transaktionen über dem vereinbarten Verfügungslimit zulässt. Wir raten Betroffenen, Ablehnungen von Sparkassen und Banken nach einem Online-Banking-Betrug nicht einfach hinzunehmen, sondern rechtlich überprüfen zu lassen. Wir prüfen Ihre Anfrage individuell und bewerten Ihre Schadensangelegenheit umfassend. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an unter 08541 9764011.