Fachanwältin für Mietrecht, gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht
Ihr Partner in allen Belangen.
Unsere Expertise für Ihr Anliegen
Mit ihrer umfassenden Berufserfahrung von mehr als 20 Jahren steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Bettina Wittmann als erfahrene und kompetente Ansprechpartnerin zur Seite. Sie unterstützt Sie engagiert und fachkundig bei der Wahrung Ihrer Rechte – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht – im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie in weiteren Rechtsgebieten, und das bundesweit.
Mietrecht und Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Wittmann
bringt fundierte Expertise mit, um die vielfältigen Bedürfnisse und Herausforderungen von Mietern, Vermietern und Immobilienfachleuten zu adressieren. Als Leiterin der Geschäftsstelle des Vermietervereins e. V. Passau ist sie mit Themen wie Betriebskosten, Kündigung, Mängel, Mietvertrag, Mieterhöhung, Modernisierung, Schönheitsreparaturen und Sonderkündigungsrecht bestens vertraut. Darüber hinaus berät sie zu den Auswirkungen der WEG-Reform und steht Eigentümern, Käufern und Maklern bei Fragen zu Grundschuld, Hypothek, Verkehrswert, Sanierung, Wegerecht und Vorkaufsrecht zur Seite.
Gewerblicher Rechtsschutz
Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes bietet Frau Rechtsanwältin Bettina Wittmann
fachkundige Beratung und Unterstützung, um Ihre unternehmerischen Interessen zu wahren und rechtlich abzusichern.
Fachanwalt für Informationstechnologie
Im Jahr 2015 absolvierte Frau Rechtsanwältin Bettina Wittmann den Fachanwaltslehrgang „Fachanwalt für Informationstechnologie“ in Hamburg.
Die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung nach der FAO setzt eine mehrjährige berufliche Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet sowie den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung voraus. Die relevanten Bereiche umfassen unter anderem:
- Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, wie die Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen
- Grundlagen des Immaterialgüterrechts im IT-Bereich, mit Bezügen zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht
- Datenschutzrecht und Sicherheit der Informationstechnologien, einschließlich Verschlüsselung und Signaturen
- Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere Telekommunikationsrecht
- Öffentliche Vergabe von IT-Leistungen, unter Berücksichtigung europäischen und deutschen Kartellrechts
- Internationale Bezüge, insbesondere internationales Privatrecht
- Besonderheiten des Strafrechts im IT-Bereich
- Verfahrens- und Prozessführung in IT-rechtlichen Angelegenheiten
Die theoretischen Kenntnisse werden in der Regel durch die Teilnahme an einem umfassenden Fachanwaltslehrgang erworben, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets abdeckt.