Erfahrene Fachanwältin für
Mietrecht, gewerblicheR Rechtsschutz & IT-Recht
Ihr Partner in allen Belangen.
Unsere Expertise für Ihr Anliegen
Mit ihrer umfassenden Berufserfahrung von mehr als 20 Jahren steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Bettina Wittmann als erfahrene und kompetente Ansprechpartnerin zur Seite. Sie unterstützt Sie engagiert und fachkundig bei der Wahrung Ihrer Rechte – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht – im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie in weiteren Rechtsgebieten, und das bundesweit.
Mietrecht und Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Wittmann verfügt über fundierte Expertise, um die vielfältigen Anliegen und Herausforderungen von Mietern, Vermietern und Immobilienfachleuten kompetent zu begleiten. Im
Bereich des Mietrechts ist sie als Leiterin der Geschäftsstelle des VermieterVereins e. V. Passau mit Themen wie Betriebskosten, Kündigung, Mängeln, Mietverträgen, Mieterhöhungen, Modernisierung, Schönheitsreparaturen und Sonderkündigungsrechten bestens vertraut. Darüber hinaus berät sie zu den Auswirkungen der WEG-Reform und unterstützt Eigentümer, Käufer und Makler bei Fragestellungen rund um Grundschuld, Hypothek, Verkehrswert, Sanierung, Wegerecht und Vorkaufsrecht.
Gewerblicher Rechtsschutz
Sichern Sie Ihren Wettbewerbsvorteil durch professionelle Rechtsberatung.
Frau Rechtsanwältin Bettina Wittmann ist Ihre Ansprechpartnerin im gewerblichen Rechtsschutz. Von der markenrechtlichen Beratung über Fragen zum unlauteren Wettbewerb (UWG) bis hin zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für Unternehmer und Freiberufler.
Vertrauen Sie auf fachkundige Unterstützung, um Abmahnungen zu vermeiden und Ihre eigenen Rechte aktiv und rechtssicher durchzusetzen.
Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch, um Ihre Rechte zu sichern.
Fachanwalt für Informationstechnologie
Im Jahr 2015 absolvierte Frau Rechtsanwältin Bettina Wittmann den Fachanwaltslehrgang „Fachanwalt für Informationstechnologie“ in Hamburg.
Die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung nach der FAO setzt eine mehrjährige berufliche Tätigkeit im jeweiligen Fachgebiet sowie den Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrung voraus. Die relevanten Bereiche umfassen unter anderem:
- Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, wie die Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen
- Grundlagen des Immaterialgüterrechts im IT-Bereich, mit Bezügen zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht
- Datenschutzrecht und Sicherheit der Informationstechnologien, einschließlich Verschlüsselung und Signaturen
- Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere Telekommunikationsrecht
- Öffentliche Vergabe von IT-Leistungen, unter Berücksichtigung europäischen und deutschen Kartellrechts
- Internationale Bezüge, insbesondere internationales Privatrecht
- Besonderheiten des Strafrechts im IT-Bereich
- Verfahrens- und Prozessführung in IT-rechtlichen Angelegenheiten
Die theoretischen Kenntnisse werden in der Regel durch die Teilnahme an einem umfassenden Fachanwaltslehrgang erworben, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets abdeckt.