online- Banking Betrug am Telefon - die neue Abzockmasche
Dass x-beliebige Telefonnummer einfach eingeblendet werden können, wissen die wenigsten.
Trotzdem gehen die Banken in unseren Rechtsstreitigkeiten immer davon aus, dies sei selbstverständlich "jedem" bekannt.
Und doch ist das sog. Call-ID-Spoofing eine dreiste Abzockmasche, die in letzter Zeit leider immer häufiger eingesetzt wird, um Bankkunden zur Preisgabe sensibler Daten oder zu Geldzahlungen aufzufordern.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Bettina Wittmann erklärt:
"Grundsätzlich müssen Banken und Sparkassen den durch Call-ID-Spoofing entstandenen Schaden ersetzen, wenn den Kunden kein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Ob dies der Fall ist, wird im Einzelfall von den Gerichten geprüft.
Die Beweislast liegt bei der Bank . Grundsätzlich haften Banken für Betrugsfälle, die auch einen sorgfältigen Kunden täuschen können. Nur wenn Kunden grundlegende Sicherheitsvorkehrungen missachten und bekannte Regeln leichtfertig außer Acht lassen, können sie selbst für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden."
Deswegen kommt es immer auf den Einzelfall an, weshalb sich betroffene Verbraucher an spezialisierte Fachanwälte wenden sollten, sollte die Bank von deren grober Fahrlässigkeit ausgehen.
Denn nicht selten wird auch die Frage nach dem internen Sicherheitssystem der jeweiligen Bank aufgeworfen, die z.B. Transaktionen über dem vereinbarten Verfügungslimit zulässt.
Wir raten Betroffenen, Ablehnungen von Sparkassen und Banken nach einem Online-Banking-Betrug nicht einfach hinzunehmen, sondern rechtlich überprüfen zu lassen.
Wir prüfen Ihre Anfrage individuell und bewerten Ihre Schadensangelegenheit umfassend.
Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an unter 08541 9764011.



