online- Banking Betrug am Telefon - die neue Abzockmasche

Dass x-beliebige Telefonnummer einfach eingeblendet werden können, wissen die wenigsten.

Trotzdem gehen die Banken in unseren Rechtsstreitigkeiten immer davon aus, dies sei selbstverständlich "jedem" bekannt.

Und doch ist das sog. Call-ID-Spoofing eine dreiste Abzockmasche, die in letzter Zeit leider immer häufiger  eingesetzt wird, um Bankkunden zur Preisgabe sensibler Daten oder zu Geldzahlungen aufzufordern.

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Bettina Wittmann erklärt:

"Grundsätzlich müssen Banken und Sparkassen den durch Call-ID-Spoofing entstandenen Schaden ersetzen, wenn den Kunden kein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Ob dies der Fall ist, wird im Einzelfall von den Gerichten geprüft.

Die Beweislast liegt bei der Bank . Grundsätzlich haften Banken für Betrugsfälle, die auch einen sorgfältigen Kunden täuschen können. Nur wenn  Kunden grundlegende Sicherheitsvorkehrungen missachten und bekannte Regeln leichtfertig außer Acht lassen, können sie selbst für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden."

Deswegen kommt es immer auf den Einzelfall an, weshalb sich betroffene Verbraucher an spezialisierte Fachanwälte wenden sollten, sollte die Bank von deren grober Fahrlässigkeit ausgehen.

Denn nicht selten wird auch die Frage nach dem internen Sicherheitssystem der jeweiligen Bank aufgeworfen, die z.B. Transaktionen über dem vereinbarten Verfügungslimit zulässt.

Wir raten Betroffenen, Ablehnungen von Sparkassen und Banken nach einem Online-Banking-Betrug nicht einfach hinzunehmen, sondern rechtlich überprüfen zu lassen.

Wir prüfen Ihre Anfrage individuell und bewerten Ihre Schadensangelegenheit umfassend.

Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an unter 08541 9764011.



von Bettina Wittmann 22. April 2025
Pleite der PRIVEO GmbH Anleger hatten oftmals über viele Jahre bei der PRIVEO Geld in ein Nachrangdarlehen investiert. Dann kam vor Jahren die Nachricht, dass aufgrund der Entwicklungen die Zinsen nicht ausgegeben werden können. Im April 2024 kam dann die Ankündigung, dass Insolvenzantrag gestellt wird. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde im August 2024 mangels Masse abgelehnt. Handlungsoptionen Leider wissen die Anleger oftmals gar nicht, welche Rechtsform ihnen anlässlich der Beratung zur Zeichnung empfohlen wurde. Begrifflichkeiten wie „Nachrangigkeit“ bzw. „Rangrücktritt“ wurden nach unserer Erfahrung den wenigsten Anlegern verständlich und vor allem unmissverständlich zu den Risiken anlässlich der Beratung erklärt, die einzelnen Berater mitunter nur auf die exzellenten Renditeerwartungen bei Zeichnung eines Nachrangdarlehens abgestellt hatten. Mithin stellt sich die Frage, ob eine entsprechende Beteiligung für den individuellen Anleger überhaupt geeignet ist, der eigentlich eine sichere Anlage zwecks Vermögensaufbau zeichnen wollte. Fehlerhafte Anlageberatung bei Nachrangdarlehen zu PRIVEO GmbH Nach ständiger Rechtsprechung sind Anlageberater verpflichtet, dem Kunden eine anleger- und eine anlagegerechte Beratung anzudienen. Oftmals scheitert es bereits bei der anlegergerechten Beratung, einem konservativen Anleger nach gefestigter Rechtsprechung kein spekulatives Investment zur Zeichnung angeraten werden darf. Die Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet betroffenen Anlegern eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an, die Sie über unser Online-Formular unter www.rechtsberatung-passau.de anfordern können.
25. März 2025
Das Unbehagen bei Verkaufsaktionen über „eBay, Kleinanzeigen oder Vinted“ sowie weiteren Verkaufsportalen ist spätestens seit den Warnungen der einzelnen Banken um Betrüger-Fallen groß.
von SEO - Trustfactory 10. März 2025
Die Dachholding und die Tochtergesellschaft DEGAG Bestand und Neubau 1 GmbH haben Insolvenz Insolvenz angemeldet. Zwei weitere Insolvenzanträge für verbundene Firmen sollen in Vorbereitung sein. Schadenersatzansprüche prüfen Anleger sollten prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche zustehen. So kommen Forderungen gegen Anlageberater bzw. -vermittler in Betracht, sofern diese ihre Aufklärungs- und Informationspflichten verletzt haben. Insbesondere hätten die Anleger über die erheblichen Risiken der Genussrechte, wie den qualifizierten Nachrang und das Risiko des Totalverlusts, aufgeklärt werden müssen. . Sind die Anlageberater bzw. -vermittler ihren Pflichten nicht nachgekommen, können Anleger Schadenersatzansprüche geltend machen, so Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Bettina Wittmann. Genussrechte Die Anleger der DEGAG-Unternehmen haben hauptsächlich durch den Erwerb sogenannter Genussrechte investiert. Diese stellen eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital dar und sind ein risikoreiches Finanzprodukt. "Allein ein möglicher Hinweis auf ein Teil- oder Totalverlustrisiko durch den Berater ist nicht ausreichend. Vielmehr muss dem Anleger vor Zeichnung klar sein, welche weiteren unternehmerischen Risiken er bei Zeichnung von Genussrechten eingeht. Wird dies im Berstungsgespräch nicht verdeutlicht, ist die Beratung fehlerhaft". Anleger haben sich somit mit einem hohen Risiko beteiligt, da Genussrechte keine Sicherheiten bieten und aufgrund des vereinbarten Nachrangs bei einer Insolvenz oder finanziellen Schieflage oft nahezu wertlos werden können. Rechtsbeistand für betroffene Anleger Rechtsanwältin Bettina Wittmann, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, bietet DEGAG-Anlegern eine Ersteinschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten an.
von Bettina Wittmann 25. Februar 2025
Phishing – die große Bedrohung im Online- Banking Dem Rechenzentrum der Universität Würzburg zufolge starten beachtliche 92 Prozent aller Cyberangriffe mit einer Phishing-Mail und fast 75 Prozent aller Nutzer klicken auf mindestens eine von drei Phishingmails. Was ist phishing? Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Bettina Wittmann, erklärt: „Phishing ist eine Art Cyberangriff, bei dem betrügerische E-Mails, Textnachrichten, Telefonanrufe oder Websites eingesetzt werden, um Menschen dazu zu verleiten, sensible Daten weiterzugeben oder sich auf andere Weise der Cyberkriminalität auszusetzen. Phishing-Angriffe nutzen menschliches Versagen, fingierte Geschichten und Drucktaktiken, um die Opfer so zu manipulieren, dass sie sich selbst oder ihrem Unternehmen ungewollt Schaden zufügen.“ Es wird bewusst Vertrauen ausgenutzt, indem sich ein Hacker als jemand ausgibt, dem das Opfer vertraut, z. B. als Bankmitarbeiter oder Vertreter einer bekannten Marke (z.B. Microsoft). Der Hacker sendet eine Nachricht, die das Opfer auffordert, eine Rechnung zu bezahlen, einen Anhang zu öffnen, auf einen Link zu klicken oder eine andere Aktion durchzuführen. Gerade bei den betrügerischen Links wird der Benutzer auf eine Website geführt, die Kreditkartennummern, Bankkontonummern, Anmeldedaten oder andere personenbezogene Daten stiehlt. Bekomme ich mein Geld zurück? Rechtsanwältin Bettina Wittmann weiter: „Grundsätzlich darf die Bank das Konto des Kunden nur dann belasten, wenn der Zahlungsvorgang autorisiert ist. Ist der Zahlungsvorgang nicht autorisiert, hat der Kunde einen Erstattungsanspruch gegen seine Bank. Nach § 675 u BGB schuldet die Bank bei nicht durch den Kunden autorisierten Verfügungen die Wiedergutschrift des abgebuchten Betrages mit Wertstellungstag genau zu der Belastung.“ Doch derzeit weigern sich einige Banken grundsätzlich, eine Erstattung nach Reinfall auf eine Phishing E-Mail vorzunehmen. So wird mitunter argumentieren, der Kunde habe die Abbuchung autorisiert und falls nicht, habe er sich jedenfalls grob fahrlässig verhalten. Deshalb sollte die Korrespondenz von Anfang an einem spezialisierten Rechtsanwalt überlassen werden. Haben Sie Fragen zum Thema „Phishing“? Dann kontaktieren Sie unsere Kanzlei – wir helfen Ihnen gerne.
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von Service Websmart 16. Dezember 2024
Der Opel-Abgasskandal begann schon in 2016, als erstmals der Verdacht geäußert wurde, Opel nutze ein Thermofenster. Allerdings ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt erst in 2018 den ersten verpflichtenden Rückruf für Opel-Diesel an. Informieren Sie sich bei der Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH kostenfrei und unverbindlich um Ihre persönlichen Handlungsoptionen. Sollten Sie bereits einen Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamts erhalten haben, zeigen wir Ihnen Ihre individuellen Handlungsoptionen auf. Informieren Sie sich anhand nachstehender Liste, ob auch Sie vom „Opel-Abgasskandal“ betroffen sind. Weitere Informationen unter info@rechtsberatung-passau.de oder rufen Sie uns an unter Telefon 0851-988400. Betroffene Modelle im Opel-Abgasskandal: • Opel Astra • Opel Karda • Opel Corsa • Opel Insignia • Opel Meriva • Opel Safira